Die Installation eines Hausgenerators in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Generell dürfen Anschluss und Inbetriebnahme nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte erfolgen. Dies stellt sicher, dass Schutzmaßnahmen gegen Rückspeisung und Brandgefahr eingehalten werden. Auch die Anmeldung des Generators beim zuständigen Netzbetreiber ist Pflicht, insbesondere wenn eine Einspeiseoption in das Hausnetz vorgesehen ist.
Wesentlich ist die Beachtung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber. Je nach Bundesland und Versorger können diese in den Details variieren. Gasgeneratoren wie der Steinberg 10kW benötigen zudem regelmäßig eine Überprüfung der Gasleitungen durch den Schornsteinfeger oder das Gasnetzunternehmen. Für Diesel- und Benzinbetrieb gelten Lagerungsvorschriften und Anforderungen an die Tankgröße.
Noch besonders zu beachten: Die Vorgaben zum Brandschutz. Generatoren müssen in eigens dafür vorgesehenen, gut belüfteten Räumen oder wetterfesten Außengehäusen aufgestellt werden. Eine ausreichende Abstandfläche zu Nachbargebäuden oder brennbaren Stoffen ist vorgeschrieben. Bei Anlagen über einem bestimmten Leistungswert greifen zusätzliche Auflagen der Landesbauordnung.
Zudem ist die Schallemission nach TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu beachten. In Wohngebieten gelten in der Regel besonders strenge Grenzwerte, die durch Schallschutzhauben, Fundamentauswahl und Abstandsregelungen eingehalten werden müssen. Eine sorgfältige Planung erspart hier spätere Konflikte mit Nachbarn oder Ordnungsamt.